Fahrerlaubnisklassen

Vergleich: Alte Fahrerlaubnis - neue Fahrerlaubnis

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2000 neue Fahrerlaubnisklassen beschlossen. Um unseren Kunden einen Überblick über die alten bestehenden und die neuen Fahrerlaubnisklassen zu ermöglichen, haben wir die folgende Vergleichsübersicht bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht nicht abschließend ist und damit nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Detailierte Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern, Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt.

Übersicht

Symbol Fahrerlaubnisklasse
Klasse (alt)
Info
Beschreibung (alt)
Fahrerlaubnisklasse
Klasse (neu)
Info
Beschreibung (neu)
Kraftrad Klasse 1 Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Erwerb nur möglich nach zweijährigen Besitz der Kl. 1a und mindestens 4000 km Fahrpraxis. Klasse A Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich.

(ab 25 J.)
Kraftrad Klasse 1a Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

(ab 18 J.)
Klasse Abe Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Leistungsbeschränkung entfallen zwei Jahrenach Erteilung der Fahrerlaubnis.

(ab 18 J.)
Kraftrad Klasse 1b Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW (15 PS).Für 16- und 17jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

(ab 16 J.)
Klasse A1 Gleicher Inhalt wie 1b (siehe 1b)

(ab 16 J.)
Lastkraftwagen Klasse 2 Kfz über 7,5 t. Züge mit mehr als drei Achsen.

(ab 21 J.)
Klasse C Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg.

(ab 18 J.)
Lastkraftwagen+Anhaenger Klasse 2 Klasse CE Kfz über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg.

(ab 18 J.)
Pkw Klasse 3 Kfz bis 7,5 t mit nicht mehr als drei Achsen (Achsen mit weniger als 1m Abstand voneinander gelten als eine Achse).

(ab 18 J.)
Klasse B Kraftwagen bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist.

(ab 18 J.)
Pkw+Anhaenger Klasse 3 Klasse BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt.

(ab 18 J.)
Lastkraftwagen Klasse 3 Klasse C1 (ab 18 J.)
Kfz zwischen 3,5 t und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg.
Lastkraftwagen+Anhaenger Klasse 3 Klasse C1E Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12t ist.

(ab 18 J.)
Bus Klasse 3 und 2 FE Klasse 3 und Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen.

Welche Führerscheinklasse Voraussetzung ist, hängt von dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab.

(Kl.3 ab 16 J.)
(Kl.2 ab 21 J.)
Klasse D Kraftomnibusse (KOM, mehr als acht Fahrgastplätze). Anhänger bis 750 kg zulässig.

(ab 21 J.)
Omnibus+Anhaenger Klasse 3 und 2 Klasse DE KOM der Klasse D mit Anhänger über 750 kg.

(ab 21 J.)
Minibus Klasse 3 und 2 Klasse D1 KOM, jedoch max. 16 Fahrgastplätze mit Anhänger nicht über 750 kg.

(ab 21 J.)
Minibus+Anhaenger Klasse 3 und 2 Klasse D1E KOM der Klasse D1 mit Anhänger über 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12 t ist.

(ab 21 J.)
Kleinkraftrad Klasse 4 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 und max. 50 km/h.

(ab 16 J.)
Klasse M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 und max. 45km/h Höchstgeschwindigkeit.

(ab 16 J.)
Arbeits-
maschinen
Klasse 5 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h) sowie Krankenfahrstühle.

(ab 16 J.)
Klasse L Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) bis 25 km/h.

(ab 16 J.)
Zug-/Arbeits-
maschinen
Klasse T Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhängern), die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

(ab 18 J.)
Trikes Klasse S Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und besonderen Eigenschaften.

(ab 16 J.)
webdesign by brainkix