Fahrerlaubnisklassen
Vergleich: Alte Fahrerlaubnis - neue Fahrerlaubnis
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2000 neue Fahrerlaubnisklassen beschlossen. Um unseren Kunden einen Überblick über die alten bestehenden und die neuen Fahrerlaubnisklassen zu ermöglichen, haben wir die folgende Vergleichsübersicht bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht nicht abschließend ist und damit nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Detailierte Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern, Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt.
Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht nicht abschließend ist und damit nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Detailierte Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern, Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt.

Übersicht
| Symbol | ![]() Klasse (alt) |
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![]() Klasse (neu) |
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Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Erwerb nur möglich nach zweijährigen Besitz der Kl. 1a und mindestens 4000 km Fahrpraxis. | ![]() |
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich. (ab 25 J.) |
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Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. (ab 18 J.) |
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Krafträder bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Leistungsbeschränkung entfallen zwei Jahrenach Erteilung der Fahrerlaubnis. (ab 18 J.) |
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Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW (15 PS).Für 16- und 17jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. (ab 16 J.) |
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Gleicher Inhalt wie 1b (siehe 1b) (ab 16 J.) |
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Kfz über 7,5 t. Züge mit mehr als drei Achsen. (ab 21 J.) |
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Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. (ab 18 J.) |
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Kfz über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg. (ab 18 J.) |
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Kfz bis 7,5 t mit nicht mehr als drei Achsen (Achsen mit weniger als 1m Abstand voneinander gelten als eine Achse). (ab 18 J.) |
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Kraftwagen bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist. (ab 18 J.) |
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt. (ab 18 J.) |
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(ab 18 J.) Kfz zwischen 3,5 t und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg. |
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Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12t ist. (ab 18 J.) |
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FE Klasse 3 und Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen. Welche Führerscheinklasse Voraussetzung ist, hängt von dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab. (Kl.3 ab 16 J.) (Kl.2 ab 21 J.) |
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Kraftomnibusse (KOM, mehr als acht Fahrgastplätze). Anhänger bis 750 kg zulässig. (ab 21 J.) |
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KOM der Klasse D mit Anhänger über 750 kg. (ab 21 J.) |
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KOM, jedoch max. 16 Fahrgastplätze mit Anhänger nicht über 750 kg. (ab 21 J.) |
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KOM der Klasse D1 mit Anhänger über 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12 t ist. (ab 21 J.) |
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 und max. 50 km/h. (ab 16 J.) |
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 und max. 45km/h Höchstgeschwindigkeit. (ab 16 J.) |
| Arbeits- maschinen |
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h) sowie Krankenfahrstühle. (ab 16 J.) |
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Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) bis 25 km/h. (ab 16 J.) |
| Zug-/Arbeits- maschinen |
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Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhängern), die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. (ab 18 J.) |
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| Trikes | ![]() |
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und besonderen Eigenschaften. (ab 16 J.) |





































